Tarif für Gutachten und Schätzungen
1) Schätzungen und Gutachten sollen verantwortungsbewusst und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden. Schätzungen sind in schriftlicher Form zu erstatten.
2) Erfordert eine Schätzung besondere Kenntnisse, die dem Beauftragten fehlen, so soll ein geeigneter Spezialist, womöglich unter den Verbandsmitgliedern, zugezogen werden.
3) Schätzungen erfolgen nach dem jeweiligen Marktwert, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine Schätzung auf der Basis von Familien- oder Liebhaberpreisen verlangt.
4) Für jede schriftliche Schätzung oder Begutachtung ist eine Entschädigung zu beanspruchen.
5) Folgende Honoraransätze werden im Sinne einer Richtlinie empfohlen:
a) Wird aufgrund der Vereinbarung mit dem Auftraggeber eine Entschädigung im Stundenansatz festgelegt, so soll, je nach Bedeutung und Komplexität der Schätzung, von einem Stundenansatz von CHF 150.00 bis CHF 450.00 exkl. Mehrwertsteuer ausgegangen werden. Derselbe Ansatz gilt für schriftliche Arbeiten und Erstellung von Dokumentationen.
b) In besonderen Fällen kann eine Pauschale oder eine prozentuale Entschädigung vereinbart werden.
c) Reisespesen werden separat in Rechnung gestellt.
6) Eine Haftung des Gutachters oder Schätzers für die Richtigkeit der Begutachtung oder Schätzung wird im Rahmen von Art. 100 OR ausdrücklich ausgeschlossen.
7) Dieser Tarif gilt als Empfehlung für alle Mitglieder der VEBUKU. Er wurde an der Generalversammlung vom 16. Juni 2008 diskutiert und tritt sofort in Kraft. Alle früheren Tarifbestimmungen werden hiermit hinfällig.
Der Präsident: Alain Moirandat
Der Vizepräsident: Marcus Benz