Die ersten 50 Jahre der Vereinigung der Buchantiquare und Kuperstichhändler in der Schweiz

1939 bis 1945

„Als letztes aber wichtigstes Traktandum“ kam das ‘Clearing’ zur Sprache. Clearing, die Art des Zahlungsverkehrs, bei der gegenseitige Forderungen und Guthaben verrechnet werden, erlangte in der Folge der Weltwirtschaftskrise (1930ff.) eine immer grössere Bedeutung, als (wegen Gold- und Devisenmangels) mehr und mehr Länder vom freien internationalen Zahlungsverkehr zur Devisenbewirtschaftung übergingen und mit Hilfe von Kontingentierungen den Warenaustausch dem Willen der staatlichen Behörden unterstellten. Die neuen Machthaber in Deutschland hatten 1935 die Devisenbewirtschaftung eingeführt, im März 1939 drastisch erhöht und nach Kriegsausbruch auch für die besetzten Länder verfügt. Abgesehen von den praktischen Auswirkungen für den exportierenden Antiquar, auf die wir noch zurückkommen werden, brachten diese Massnahmen, zusammen mit der Bestimmung, dass nur Bücher und Graphiken schweizerischen Ursprungs zum Clearing zugelassen wurden, eine Flut von behördlichen Bestimmungen und Verlautbarungen, die für den Einzelnen kaum mehr über- und durchschaubar waren.

Clearing

Hellmut Schumann, als Antiquar und Exportbuchhändler mit der Materie bestens vertraut, wurde für den Verband der Experte in Export- und Kontingent-Fragen und hatte für die GV ein umfangreiches Memorandum ausgearbeitet, das er nun „in vorgerückter Stunde“ vortrug. Es wurde des Umfanges wegen im Protokoll nicht abgedruckt (und hat sich bei den Unterlagen leider nicht erhalten), stand aber damals den Mitgliedern zur Verfügung. Daraus ersichtlich war, ausser den ‘ungeheuren Schwierigkeiten’, auch „die bis jetzt nicht sehr entgegenkommende Haltung der betreffenden Behörden.

Durch Vergleichung einer ganzen Anzahl von Entscheiden des Volkswirtschaftsdepartements wird festgestellt, dass sich diese oft total widersprechen, und dass unsere Branche nach wie vor ein Stiefkind in Clearingfragen geblieben ist“. Der Vorstand will aber mit seinen Anstrengungen nicht nachlassen, „an einer Verbesserung dieses vitalen Problems zu arbeiten“, und das Möglichste tun, „die Handelsabteilung zu einer einwandfreien und unsere Interessen wahrenden Entscheidung zu veranlassen; dies gilt insbesondere bezüglich des Ursprungsbegriffes und der Zertifikaterteilung für sogenannten schweizerischen Altbesitz“. Dann wurden die Mitglieder gebeten, dem Vorstand Kopien ihrer an die Behörden (Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartements, Verrechnungsstellen, Handelskammer, usw) gerichteten Schreiben sowie Abschriften deren Antworten zur Verfügung zu stellen, - „Anschriften, Preise &c., können ohne weiteres weggelassen bzw. ausgeschnitten werden, denn uns interessieren nur die Begründungen“ - damit der Vorstand seine Demarchen in Bern besser belegen kann. Am Schluss der Debatte wurde noch ein Telegramm aufgesetzt und am gleichen Abend abgesandt: „An den Vorstand der Handelsabteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bern.

Die heute tagende Generalversammlung der VEBUKU [ob der anvisierte Vorstand diese Wortbildung wohl kannte?] ersucht die Handelsabteilung nochmals dringend, bezüglich des Exports nach Clearingländern grosszügigeres Entgegenkommen zu zeigen, da sonst die ohnehin schon prekäre Situation sich für die Branche katastrophal auswirken müsste.“ Auch dem erkrankten Präsidenten wurde noch ein Telegramm mit den besten Wünschen geschickt und nachdem Klipstein, unter spontanem Beifall der Anwesenden, Schumann für die Leitung der GV sowie für dessen grosse Bemühungen für den Verband dankte, schloss die Sitzung um 19:15 Uhr.

Export- und Kontingentprobleme

Nach dem, was wir gerade gehört haben, wird es niemanden wundern, wenn Export- und Kontingent-Probleme die folgenden Jahresberichte und Protokolle nicht nur wie ein roter Faden durchziehen sondern wie ein dickes rotes Seil oben aufliegen. Zu den ‘Kontingenten’ ist noch etwas nachzutragen. Die schweizerischen Exporte nach Deutschland (lebenswichtig für die von den Achsenmächten eingekreiste und von deutscher Kohle abhängige Schweiz) wurden nicht ausschliesslich durch deutsche Gegenleistungen, sondern auch durch Clearingkredite des Bundes bezahlt. (Mit harten Verhandlungen und ständiger Drohung mit Einfuhrsperren gelang es Deutschland, diesen Clearingkredit bis zu Ende des Krieges auf 1119 Mio Franken ansteigen zu lassen.) Damit aber hatten die schweizer. Behörden die Möglichkeit, die von Deutschland zur Verfügung gestellten Kontingente in ihrem Sinne zu korrigieren, mussten sie doch die Bedürfnisse aller exportabhängigen Branchen des Binnenmarktes berücksichtigen und koordinieren.

Das von Deutschland für Bücher bestimmte Gesamt-Kontingent wurde jeweils dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement mitgeteilt (in einem Bericht von Schumann aus d.J. 1943 heisst es dazu: „Das relativ grosse Kontingent, dass zur Verfügung stand, wurde in Berlin verteilt und nicht von Bern aus. Wir sind vollständig auf den guten Willen der deutschen Behörden angewiesen...“) und von dort oder via Verrechnungsstellen dem SBV zur Kenntnis gebracht. Ein Teil davon war für das Antiquariat bestimmt und dieses Kontingent wiederum war dann unter die einzelnen Antiquare aufzuteilen. Das geschah jährlich, auf Grund der im Vorjahr erfolgten und der Verrechnungsstelle gemeldeten Exporte. Unnötig zu erwähnen, dass diese ‘Zuteilungen’, sowohl zwischen dem Buchhändler- und Antiquaren-Verband wie unter den einzelnen Antiquaren, eine sehr heikle Aufgabe des Vorstandes war.

Dazu kam (seit Kriegsausbruch) noch die den Export fast verunmöglichende Bestimmung, wonach nur Bücher mit schweizerischen Druckorten zum ‘Clearing’ zugelassen wurden. Diese Bestimmung konnte allerdings etwas ‘aufgeweicht’ werden, indem Bücher und graphische Werke, wenn sie sich nachweislich seit fünf Jahren in der Schweiz befanden, als ‘Altbesitz’ zum Export zugelassen wurden. Ausnahmen von der ‘Clearingpflicht’ waren übrigens möglich, wenn ein Exportgeschäft in Form eines Tauschhandels abgewickelt werden konnte.

Der Vorstand bemühte sich redlich, mit Eingaben an die entsprechenden Behörden Gehör und Geltung zu finden, aber im Jahresbericht 1940/41 lesen wir, „dass unsere Bemühungen bezüglich des deutsch-schweizerischen Clearing im laufenden Geschäftsjahr in keiner Weise irgendeine Besserung unserer Belange erfahren hat ... Die Umstände erlauben der Handelsabteilung nicht, bei den zur Verfügung stehenden beschränkten Mitteln für den Export uns weitere Zugeständnisse zuzubilligen als bisher ... Der Verein wird sich nach wie vor Mühe geben, das bestmöglichste für unseren Berufstand aus den bestehenden Verhältnissen herauszuholen und das Sekretariat ist jederzeit bereit, auch dem einzelnen Mitglied bei seinen Bemühungen um seine Bewilligungen mit Rat und Tat beiseite zu stehen.“

Warenumsatzsteuer

Der letzte Satz war beileibe keine blosse Floskel - wie wir gleich beim nächsten der anstehenden Probleme, der neuen Warenumsatzsteuer, sehen werden -, denn neben dem nun sattsam bekannten Clearing (wobei die damals für jede Sendung erforderlichen Gänge auf die Amtsstuben für die benötigten Papiere und Formulare gar nicht geschildert wurden), gab es noch genügend andere Fragen, bei denen das einzelne Mitglied froh war, wenn ihm der Vorstand helfen oder Auskunft geben konnte. Um noch kurz beim Export zu bleiben, es war damals vermutlich nicht einfach zu erfahren, welche postalischen Wege möglich waren, um Pakete in's freie Ausland zu liefern (ausser über Genf via unbesetztes Frankreich nach Marseille). Welche Bücher konnte man z. B. noch nach England schicken, das seinerseits eine Menge von Einfuhr- und Beschlagnahmungsbestimmungen in Kraft gesetzt hatte? „Yes, old books are liable to seizure except in cases where it is proved that purchases from Germany are made before September 3, 1939... No certificate of origin is required by British Chamber of Commerce in the case of early printed books“, antwortete der englische Verband unserem Präsidenten am 30. Januar 1940.

In den äusserst spärlichen Unterlagen gerade zu dieser Zeit finden sich leider keine weiteren Beispiele, um die praktischen, alltäglichen Arbeitsbedingungen besser zu veranschaulichen, und wir sind wieder auf die Jahresberichte angewiesen, die wie üblich mehr allgemein gehalten sind. Zwei Sätze seien aber doch zitiert, weil sie in etwa die Grundstimmung dieser Jahre wiedergeben. „Ein weiteres Jahr am Rande des Krieges liegt hinter uns und brachte dem Vorstand und den Mitgliedern durch die vielen einschneidenden Verordnungen und Beschränkungen grosse Arbeit“, und „Die durch die politische Lage bedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten haben im vergangenen Vereinsjahr noch zugenommen. Der im Antiquariat so notwendige internationale Austausch, Kauf und Verkauf, ist heute ganz unbedeutend; das Angebot im Inland wird immer kleiner, und die im letzten Jahresbericht festgestellte Steigerung des Inland-Umsatzes einzelner Firmen hat ihren Höhepunkt zweifellos überschritten. Die kommende geschäftliche Entwicklung ist unabgeklärt und von Faktoren abhängig, die nicht von uns bestimmt werden.“

Zu der erwähnten ‘Steigerung des Inlandumsatzes einzelner Firmen’ muss noch erwähnt werden, dass bei den Kassier-Unterlagen auch genügend Belege zu finden sind, die zeigen, dass es in diesen Jahren auch Firmen gab, die Mühe hatten sich wirtschaftlich über Wasser zu halten. So wenn z. B. ein junger Kollege den Jahresbeitrag nicht zu zahlen vermochte und erklären musste, „les affaires en ce moment sont excessivement calmes“.

Wenn auf diesen Seiten fast bis zum Überdruss von Export-Problemen gesprochen werden muss (weil sie in den Protokollen und Unterlagen auch so dominant in Erscheinung treten), so darf nicht vergessen werden, dass gerade bei der grossen Anzahl von Antiquaren, die in der Schweiz tätig waren (im Verhältnis zur Bevölkerungszahl), der Export wie der Import eben wirklich ein ‘vitales’ Problem darstellte, da der vorhandene Binnenmarkt für die notwendigen Umsätze nicht genügte. Natürlich kann die Lage in der Schweiz während der Kriegsjahre in keiner Weise mit der Not in den vom Kriege heimgesuchten Ländern verglichen werden und vor diesem Hintergrund erscheint es als Anmassung, von Schwierigkeiten zu reden. Doch mussten sie geschildert werden, um dem heutigen jungen Leser die damaligen Rahmenbedingungen zu veranschaulichen. Dabei wurde, und daran denkt die heutige junge Generation kaum mehr, die ständige existentielle Bedrohung durch das Eingekreistsein weit stärker empfunden als die zeitbedingten Einschränkungen.

Am 22. Dezember 1940 wurde dem Verband schon einer seiner Initianten entrissen. Im Alter von nur 40 Jahren verstarb der aus München stammende Julius Hess auf einem Skiausflug unerwartet infolge eines Herzschlages. Seine engagierte Mitarbeit, Hilfsbereitschaft und Beliebtheit bei den Kollegen (von der der Chronist noch erzählen hörte) lassen ahnen, was dieser brillante Antiquar bei längerem Leben für unseren Verband und Beruf hätte bedeuten können.

Zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen beschlossen 1941 der SBV, die Verleger und die dissemination, gemeinsam dem Vorort des Schweizer. Handels- und Industrievereins beizutreten. Von den Gesamtkosten entfielen Fr. 300.- auf unsere Vereinigung, was 1942 die Erhöhung des Jahresbeitrag auf Fr. 35.- erforderte.

Mit der 1941 eingeführten Warenumsatzsteuer (WUST) tritt ein Problem oder Thema auf, dass seitdem nicht mehr, oder höchstens vorübergehend, aus den Traktanden und Protokollen verschwinden wird. Freilich dachte man damals noch, dass diese Steuer, zur Deckung der enormen Kosten der Kriegsmobilmachung geschaffen, nach dem Kriege wieder aufgehoben würde, und es dürfte der damaligen Stimmung entsprochen haben, wenn an der ausserordentlichen GV, die am 12. Oktober eben dieser WUST wegen durchgeführt wurde, den Mitgliedern ‘Steuerpatriotismus’ empfohlen und gemahnt wurde, „keiner soll sich vor der Notwendigkeit (der WUST) drücken wollen.“ Schumann und Voirol hatten sich bestmöglichst über die neue Steuer informiert um an dieser Versammlung den Mitgliedern das Funktionieren der WUST zu erläutern, mit Beispielen für die Buchhaltung und Anleitungen zur Bewertung des Lagers, damit diese bei der Steuererklärung möglichst einheitlich gehandhabt werde. Dass dies nicht überflüssig war, zeigt ein Passus im Protokoll, wonach „die Behörden sich weigern, schriftliche Auskünfte zu geben, da offenbar die massgebenden Stellen bereits selbst die Lücken und Mängel des Gesetzes festgestellt haben und sich selbst für die Zukunft freie Hand behalten wollen“. Ein Jahr später wiederholt sich diese Klage mit dem Zusatz, dass (die WUST-Verwaltung) „dagegen immer wieder Auskünfte von Mitgliedern und Vorstand verlangt. Es wird empfohlen, diese Auskünfte in Zukunft mündlich abzulehnen“.

Preisauszeichnungs-Pflicht

Das gleiche gilt übrigens auch für die im April 1942 eingeführte ‘Preisauszeichnungs-Pflicht’, wo der Vorstand den Mitgliedern ein einheitliches Verhalten empfahl, nachdem „Bemühungen, gemeinsam mit dem Gewerbeverband bezüglich der ... Auszeichnungspflicht der Waren eine Lockerung zu unseren Gunsten herbeizuführen, Stücke, die im Schaufenster oder Laden oder Ausstellungsräumen ausgestellt sind, auszuzeichnen; dagegen kann nicht verlangt werden, dass Bücher in den Regalen aussen auf den Deckeln angeschrieben werden; immerhin empfiehlt der Vorstand, dem Gesetzestext möglichst gerecht zu werden, schon im Hinblick auf die wahrscheinlich nicht lange auf sich warten lassende Luxussteuer. Unsere Vereinigung muss vermeiden, dass Bücher und einfache Graphik luxussteuerpflichtig werden. Wir dürfen uns also nicht darauf berufen, es seien Kunstgegenstände, die wohl von der Auszeichnungspflicht befreit sind, dafür aber umso sicherer nachher luxussteuerpflichtig werden“. Man war auch bereit, es bei einem Präzedenzfall auf eine Verzeigung ankommen zu lassen und die Prozesskosten auf die Verbandskasse zu nehmen. Aber das beriet man an einer Vorstandssitzung und fügte (im Protokoll) bei „diesen Punkt nicht im Jahresbericht ausführlich zu behandeln, sondern nur kurz zu berühren und nur mündlich an der GV Auskunft zu erteilen“.

„Gesuchte Bücher“

Ein weiteres, damals vordringliches Problem, das an der ersten GV in La Neuveville verhandelt wurde, waren die ‘Gesuchten Bücher’. Um dem jüngeren Leser deren Bedeutung und die emotionalen Wellen, die sie in der folgenden Episode schlugen (die aber nicht im Detail ausgebreitet werden sollen), verständlich zu machen, muss der Chronist wieder etwas ausholen. Der wirtschaftlichen Situation gemäss hatte damals (und bis weit in die 50er Jahre hinein) das Suchen von Büchern für Kunden (vor allem Bücher der niedrigen Preisklasse und wissenschaftliche Literatur) für die meisten Antiquare einen grossen Stellenwert in Bezug auf den Umsatz. So wurden vor dem Krieg die diesbezüglichen ausländischen Periodika wie ‘The Clique’ in England, ‘Le Bouquiniste’ in Frankreich und die entsprechenden Spalten im deutschen ‘Börsenblatt’ äusserst rege benützt. Nach 1939 bemühten sich die Antiquare in der Schweiz, nun als quasi Partner vom Buchhändler-Verein, die Rubrik ‘Gesuchte Bücher’ im ‘Anzeiger für den schweiz. Buchhandel’ (der bis 1943 noch als unabhängiges Fachorgan im Orell Füssli Verlag erschien) als gemeinsames Unternehmen auszubauen. Man wollte entweder das ‘Anzeiger’-Heft, oder noch besser ein Separat-Druck der ‘Gesuchten Bücher’ an alle Kollegen im In- und Ausland verschicken.

Zur gleichen Zeit aber wurde diese Rubrik auch für die Buchhändler entschieden wichtiger, weil viele Bücher die noch gar nicht vergriffen waren, den Zeitumständen wegen nicht mehr direkt vom Verlag bezogen werden konnten. Damit kam man sich fast automatisch gegenseitig ins Gehege, umso mehr als die Buchhändler eine möglichst weite Verbreitung der ‘Suchlisten’ wünschten, während die Antiquare eine Zirkulation nur innerhalb ihrer Berufsgenossen wollten (damit die vielen ‘Auch-Antiquare’ - an denen es auch damals nicht mangelte - nicht allzu bequem herausfinden konnten, welche Bücher nun ‘gesucht’ sind). Die Kontroverse verschärfte sich, nachdem der SBV das Fachorgan ab 1943 (mit dem neuen Titel „Der Schweizer Buchhandel“) in eigener Regie und mit eigener Redaktion herausgab, und nahm besonders zwischen zwei Protagonisten zeitweise recht gehässige Formen an, als die Antiquare ihre Wünsche nicht berücksichtigt sahen. Aber das grundsätzlich gute Verhältnis zwischen dem SBV und der VEBUKU wurde damit nicht ernstlich gestört und noch im ersten Jahrgang des neu gewandeten „Schweizer Buchhandel“ (Heft 19, Oktober 1943) erschien eine Sondernummer über unseren Beruf mit drei Aufsätzen: ‘Bibliophilie et librairie ancienne’ von Eugene Reymond; ‘Das wissenschaftliche Antiquariat’ von H. Schumann; und ‘Vom bibliophilen Antiquariat’ von A. Frauendorfer.

Das Problem der ‘Gesuchten Bücher’ blieb sozusagen ‘im Raume stehen’ und verlor nach und nach seine anfängliche Brisanz. Nach dem Kriege mit dem langsam wiedereinsetzenden internationalen Bücher-Austausch entschärfte sich das ‘Materialbeschaffungsproblem’, und die oben erwähnten Suchlisten-Periodika konnten wieder benutzt werden. Mit der seit den späteren 50er Jahren einsetzenden Reprint-Konjunktur, als viele wichtige Texte wieder neu lieferbar wurden, verlor der ‘Dienstzweig Gesuchte Bücher’ an Bedeutung und wurde, für wertmässig kleinere Bücher, der damit verbundenen und steigenden Kosten wegen, auch immer unrentabler. Er wird aber trotzdem von zahlreichen Antiquaren weiterhin als wichtiger Kundendienst gepflegt. Doch damit sind wir der Zeit vorausgeeilt und müssen wieder zurück in die Kriegsjahre.

Gemeinschaftsausstellungen

Wie wir uns erinnern, machte A. Frauendorfer an der GV 1940 in La Neuveville den Vorschlag, „eine Gemeinschaftsaustellung des Verbandes in verschiedenen mittleren und kleineren Schweizer Städten zu organisieren“. Dieser Plan fand „die allgemeine Zustimmung der Versammlung“ und die Herren Frauendorfer und Rohr wurden als ‘Ausstellungs-Komitee’ erkoren, „das in Zusammenarbeit mit dem Vorstand die nötigen vorzubereitenden Arbeiten unverzüglich in Angriff nehmen soll“. In der Diskussion zum Thema wurde hervorgehoben, dass „kleine Städte mit stark ausgeprägtem kulturellen Eigenleben besonders und zunächst berücksichtigt werden sollen“ und „in der Landschaft noch viel mehr Propaganda-Aussichten für uns bestehen als in den übersättigten grossen Städten“. Es blieb nicht bei der in solchen Fällen beliebten Generalversammlungs-Rhetorik und dank des grossen Einsatzes der beiden initiativen Zürcher Kollegen kam eine erstaunlich rasche Folge von Verkaufsaustellungen zustande.

Die erste, vom 22. November bis 15. Dezember 1940 zu Weinfelden in der „Thurgauer Heimatstube im Scherbenhof“, stand unter dem Motto „Schöne alte Bücher und Stiche, Ansichten aus dem Kanton Thurgau, Helvetica, Frühdrucke, Luxusdrucke, &“ und eine auffallende, grüne Postkarten-Einladung wurde zur Eröffnung verschickt. Aus der erhaltenen Abrechnung geht hervor, dass die Veranstaltung zwar nicht zu einem ‘Scherbengericht’ geriet, aber der kommerzielle Erfolg blieb - wie auch bei den folgenden Ausstellungen - in einem eher bescheidenen Rahmen. Von den 14 Mitgliedern, die mitmachten, verkauften deren zehn zusammen für total Fr. 1'046.-, wovon 15% als Kostenbeitrag an den ‘Scherbenhof’ abgezogen wurden. Jeder Austeller hatte zudem Fr. 15.10 an die allgemeinen Spesen zu berappen.

Die nächste Ausstellung folgte bereits im Januar 1941, im ‘Kunstverein’ zu Winterthur, zu der sogar ein gedruckter Katalog erschien. Die Resonanz in den lokalen Zeitungen war so gut, dass von Seiten der Winterthurer eine periodisch zu wiederholende Ausstellung angeregt wurde, was aber nicht zustande kam. Die dritte Ausstellung fand in Burgdorf statt, worüber in einem Rundschreiben vom 18. März 1941 berichtet wird: „Die gutgelungene Ausstellung in Burgdorf ist vorbei. Der Besuch war sehr gut und auch mit dem Verkauf dürfen wir zufrieden sein, haben doch von 13 beteiligten Firmen deren 11 Bilder oder Bücher absetzen können“.

Im gleichen Rundschreiben wird zur nächsten Ausstellung in St. Gallen aufgerufen, „Werke berühmter Autoren aus allen Gebieten der Natur- und Geisteswissenschaften mit besonderer Berücksichtigung der Schweiz sollen, möglichst in Erstausgaben, in der Stadtbibliothek (Vadiana) gezeigt werden. Mit dieser Ausstellung soll in St. Gallen für unsere Vereinigung besondere Ehre eingelegt werden“. Aber auch hier - und kaum anders bei der fünften Ausstellung in Aarau - mussten die ‘Ehren’ höher eingeschätzt werden als der materielle Ertrag. „Wenn auch der finanzielle Erfolg der Ausstellungen nicht stark in Augenschein tritt, so ist doch der ideelle Erfolg umso höher zu bewerten und nicht zu verachten ist die eindringliche Propaganda, die damit unser Verband zum Nutzen aller in die Wege geleitet hat und die sicher auf sehr fruchtbaren Boden fiel. Dies zeigen vor allem die vielen Anerkennungsschreiben, die wir erhielten und die z.T. hervorragenden Artikel in den entsprechenden ortsansässigen Zeitungen und Zeitschriften“, lesen wir im Jahresbericht 1940/41.

Geplant aber nicht realisiert wurden weitere Ausstellungen in Lugano, Luzern, Chur, Murten, Sion und Lausanne. Dies mag teils am erlahmenden Eifer der Aussteller sowie an mangelndem Interesse der angesprochenen Institutionen gelegen haben, hing aber sicher auch damit zusammen, dass für die geplante Fortsetzung eine andere Ausstellungs-Kommission zuständig wurde als die für die erfolgten Ausstellungen, „die wir der Tüchtigkeit und dem energischen Zufassen der Herren Frauendorfer und Rohr verdanken“.

•  "Eine besondere Spezies"